Ambulante Pflege

Immer ganz nah dran

Mit 4 Sozialstationen und mehreren fachlich versierten, mobilen Pflegeteams ist unser ambulanter Pflegedienst in der Lage, großen Teilen der Eichsfeld-Kyffhäuser-Region ein ambulantes Pflege- und Beratungsangebot in Wohnortnähe bieten zu können. Unsere Leistungen reichen von körperbezogener Pflege wie Kleiden und Waschen über Behandlungspflege im Sinne medizinischer Versorgung bis hin zu hauswirtschaftlicher Unterstützung. Kontaktieren Sie uns gern!

Josefin Nolte
Stellv. Leitung der Geschäftsführung

Leistungen der ambulanten Pflege auf einen Blick

In den vertrauten vier Wänden selbständig leben – und das so lange wie möglich. Mit unserem Pflegedienst bieten wir vielfältige, individuelle Unterstützungs- und Serviceleistungen aus einer Hand. Unser oberstes Ziel ist die Förderung von Selbständigkeit und Mobilität. Wir wollen Lebensfreude geben, indem wir das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten stärken. Unsere ausgebildeten und engagierten Mitarbeiter*innen beachten persönliche Wünsche und regen dabei wo immer möglich Aktivität und Selbstständigkeit an.

Unser Angebot umfasst folgende Leistungen:

  • Beratung über Pflege und deren Finanzierung (z. B. Pflegeberatungsbesuch), auch gemeinsam mit dem Beratungszentrum
  • Unterstützung und Begleitung bei Pflegeeinstufungsverfahren
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen (z. B. Morgenpflege, Kleiden)
  • Behandlungspflege (z. B. Blutdruck messen, Insulin spritzen, Verbandswechsel, Katheterversorgung)
  • Hauswirtschaftsversorgung (z. B. Staub wischen, Essenszubereitung)
  • Betreuungsangebot (z. B. Verhinderungspflege, Demenzbetreuung)
  • Information und Beratung
  • Hausnotruf / 24-h-Rufbereitschaft

Wir sind da! Überall – jederzeit.

Tragende Elemente der Ambulanten Pflege sind die 4 Sozialstationen in Dingelstädt / Mühlhausen, Heiligenstadt, Leinefelde-Worbis und Bad Frankenhausen. Sie sind Treffpunkt, Ort des Austauschs und zugleich beruflicher Heimathafen unserer Teams. Die mobilen Mitarbeiter*innen der EK Pflege sind entweder vor Ort in der Sozialstation für die Besucher da oder kommen zu den Pflegebedürftigen nach Hause (Häuslichkeit oder Betreutes Wohnen).

24-h-Rufbereitschaft

Unter diesen Nummern sind wir an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für Sie erreichbar:

Plötzlich Pflegefall

Wenn Menschen zum Pflegefall werden, sind ihre Angehörigen oft überfordert: Wie geht es jetzt weiter? Wer übernimmt die Pflege? Wo werden Gelder beantragt? Wie wird sich der neue Alltag gestalten? Im Beratungszentrum erhalten Sie im persönlichen Gesprächstermin Antworten und umfassende Unterstützung.

Häusliche Pflege: Wer finanziert welche Kosten?

Leistungen der Krankenversicherung

Die Krankenkasse zahlt ärztlich verordnete medizinische Leistungen der Behandlungspflege. Die Leistungen werden bei der zuständigen Kasse beantragt und nach Genehmigung von der Kasse bezahlt. Leistungen, die nicht durch den Hausarzt verordnet werden, können Sie als Privatleistung bezahlen. Ihre Krankenkasse erhebt dann in der Regel eine Zuzahlung zu den genehmigten Leistungen und wird sich dahingehend direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Zuzahlungen betragen 10 € pro Verordnung sowie 10 % der erbrachten Leistung für maximal 28 Tage im Jahr. Wenn sie von einer Zuzahlung befreit sind, werden Ihnen keine Zuzahlungen abverlangt.

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegekassen erhalten Menschen, die dauerhaft auf pflegerische Hilfe angewiesen sind und bei denen eine Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekassen festgestellt wurde. Zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung bzw. den Sozialstationen und den Landesverbänden der Pflegekassen wurde ein Versorgungsvertrag abgeschlossen. Dieser berechtigt die Erbringung von Pflegeleistungen. Die Leistungsentgelte bzw. Kosten für die Pflege werden gesondert vereinbart. Die Leistungen im Einzelnen:

  • In den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Beweglichkeit / Mobilität, Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung können Leistungen über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Dazu sind diese in einheitlichen Leistungskomplexen verbindlich mit den Pflegekassen festgelegt.
  • Sind die Anzahl der Leistungen pro Monat ausgewählt, kann der Gesamtbetrag der Pflegesachleistungen ausgerechnet werden. Übernehmen Angehörige einen Teil der Pflege und ist der Betrag der Pflegesachleistung je nach Pflegestufe nicht ausgeschöpft, spricht man von einer Kombinationsleistung (siehe Downloads / Information zur Kombinationsleistung).
  • Überschreiten die ausgewählten Leistungen den Sachleistungsbetrag, kann der überschrittene Betrag privat beglichen werden.
  • Für alle Pflegebedürftigen können neben den Pflegeleistungen auch Betreuungs- und Entlastungsleistungen angeboten werden. Die Kosten dafür können direkt bei der Pflegekasse eingereicht werden.
  • Zusätzlich kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Sozialamt (Hilfe zur Pflege)

Das Sozialamt bezahlt auf Antrag Leistungen der Pflege, wenn das geschützte Vermögen unterschritten wird. Dazu gehören alle Leistungen der Pflegeversicherung und ggf. auch Privatleistungen.

Privatzahler

Natürlich können Sie auch unabhängig von Pflege- oder Krankenkasse Leistungen in Anspruch nehmen. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Privatleistungen: (siehe Downloads / Preisübersicht der Privatleistungen).

Ansprechpartner

Josefin Nolte
Stellv. Leitung der Geschäftsführung